Arbeitgeber sind verpflichtet, auch im Homeoffice für einen ergonomischen und sicheren Arbeitsplatz zu sorgen. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der DGUV Vorschrift 1. Die Pflichten gelten unabhängig davon, ob die Arbeit im Büro oder zuhause stattfindet. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Ergonomie im Homeoffice und die Pflichten von Arbeitgebern.
Was sind die gesetzlichen Pflichten von Arbeitgebern im Homeoffice?
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, auch für Homeoffice-Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das den Arbeitgeber in der Verantwortung sieht, unabhängig vom Arbeitsort. Ergänzend gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die konkrete Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze stellt.
Die Arbeitsstättenverordnung für das Homeoffice wurde mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiterentwickelt und hat seitdem dauerhaft an Bedeutung gewonnen. Für Telearbeitsplätze, also fest eingerichtete Homeoffice-Arbeitsplätze, gelten nahezu dieselben Anforderungen wie für Büroarbeitsplätze im Unternehmen. Bei mobiler Arbeit, also wenn Mitarbeitende flexibel von verschiedenen Orten aus arbeiten, ist der Handlungsspielraum etwas größer, aber die grundsätzliche Schutzpflicht bleibt bestehen.
Arbeitgeber müssen außerdem sicherstellen, dass Beschäftigte über die ergonomische Gestaltung ihres Arbeitsplatzes informiert und geschult werden. Eine einmalige Einweisung reicht dabei nicht aus, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.
Welche Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber für das Homeoffice bereitstellen?
Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz muss der Arbeitgeber in der Regel alle notwendigen Arbeitsmittel bereitstellen. Dazu zählen typischerweise ein geeigneter Bildschirm, eine ergonomische Tastatur und Maus, ein höhenverstellbarer Schreibtisch sowie ein ergonomischer Bürostuhl. Die Homeoffice-Ausstattung durch den Arbeitgeber ist gesetzlich verankert, wenn es sich um einen vertraglich vereinbarten Telearbeitsplatz handelt.
Im Einzelnen umfasst die Pflicht zur Bereitstellung häufig folgende Arbeitsmittel:
- Ergonomischer Bürostuhl mit Rückenlehne, Höhenverstellung und Armlehnen
- Bildschirm mit ausreichender Größe und Auflösung sowie Blendschutz
- Separate Tastatur und Maus (besonders bei Laptopnutzung wichtig)
- Schreibtisch mit ausreichender Arbeitsfläche, idealerweise höhenverstellbar
- Ausreichende Beleuchtung, die Blendung und Reflexionen vermeidet
- Laptop oder Computer sowie notwendige Software und Kommunikationsmittel
Wichtig: Wenn Mitarbeitende eigene Geräte oder Möbel nutzen, entbindet das den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortung. Er muss prüfen, ob diese Arbeitsmittel den ergonomischen Anforderungen entsprechen, und gegebenenfalls nachsteuern.
Welche ergonomischen Anforderungen gelten für den Homeoffice-Arbeitsplatz?
Für den ergonomischen Arbeitsplatz im Homeoffice gelten dieselben Grundanforderungen wie für Büroarbeitsplätze, insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 für Raumtemperatur, ASR A3.4 für Beleuchtung) sowie die Bildschirmarbeitsverordnung. Ziel ist es, körperliche Fehlbelastungen und gesundheitliche Schäden durch dauerhafte Bildschirmarbeit zu vermeiden.
Körperliche Ergonomie am Homeoffice-Arbeitsplatz
Der Bürostuhl sollte so eingestellt sein, dass die Oberschenkel waagerecht liegen und die Füße flach auf dem Boden stehen. Der Bildschirm sollte auf Augenhöhe oder leicht darunter positioniert sein, um Nackenverspannungen zu vermeiden. Der Abstand zum Bildschirm sollte mindestens 50 bis 80 Zentimeter betragen. Tastatur und Maus sollten so platziert sein, dass die Unterarme entspannt aufliegen können.
Umgebungsbedingungen und Arbeitsorganisation
Neben der körperlichen Ausstattung spielen auch Umgebungsfaktoren eine wichtige Rolle. Dazu gehören ausreichend Tageslicht, eine Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius sowie eine gute Luftqualität. Lärm und Ablenkungen sollten minimiert werden. Ebenso wichtig ist die Arbeitsorganisation: Regelmäßige Pausen, Bildschirmpausen und Bewegungseinheiten sind fester Bestandteil eines gesunden ergonomischen Homeoffice-Arbeitsplatzes.
Muss der Arbeitgeber auch psychische Belastungen im Homeoffice beurteilen?
Ja, die Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice muss ausdrücklich auch psychische Belastungen umfassen. Das schreibt das Arbeitsschutzgesetz in Paragraf 5 vor. Psychische Belastungen durch Isolation, verschwimmende Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben oder mangelnde Kommunikation mit Kollegen sind im Homeoffice besonders relevant und müssen vom Arbeitgeber aktiv berücksichtigt werden.
Typische psychische Belastungsfaktoren im Homeoffice sind:
- Soziale Isolation und fehlende persönliche Interaktion
- Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Arbeits- und Freizeit
- Erhöhte Erreichbarkeitserwartungen außerhalb der Arbeitszeit
- Unklare Aufgabenverteilung oder mangelnde Führungskommunikation
- Technische Probleme und fehlende Unterstützung bei der Problemlösung
Um psychische Belastungen systematisch zu erfassen, empfiehlt sich eine strukturierte Mitarbeiterbefragung als Teil der Gefährdungsbeurteilung. So erhalten Arbeitgeber verlässliche Daten und können gezielte Maßnahmen ableiten.
Was passiert, wenn Arbeitgeber ihre Ergonomie-Pflichten im Homeoffice vernachlässigen?
Wenn Arbeitgeber ihre Pflichten rund um Ergonomie im Homeoffice vernachlässigen, können rechtliche Konsequenzen folgen. Zuständige Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaften können Bußgelder verhängen und Nachbesserungen anordnen. Im Schadensfall, etwa wenn ein Mitarbeitender durch eine mangelhafte Ausstattung einen Gesundheitsschaden erleidet, kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.
Neben rechtlichen Risiken entstehen auch wirtschaftliche Folgen: Ergonomisch schlecht ausgestattete Homeoffice-Arbeitsplätze führen häufig zu Rückenbeschwerden, Nackenverspannungen und psychischen Belastungen, was langfristig die Krankheitsrate erhöht und die Produktivität senkt. Unternehmen, die Ergonomie im Homeoffice ernst nehmen, investieren damit direkt in die Leistungsfähigkeit und Gesundheit ihrer Belegschaft.
Darüber hinaus kann eine fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, selbst wenn noch kein konkreter Schaden eingetreten ist.
Wie können Unternehmen ergonomisches Arbeiten im Homeoffice aktiv fördern?
Unternehmen können ergonomisches Arbeiten im Homeoffice aktiv fördern, indem sie über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und ein strukturiertes betriebliches Gesundheitsmanagement etablieren. Dazu gehören Schulungen, individuelle Beratungen, finanzielle Zuschüsse für ergonomische Ausstattung und regelmäßige Überprüfungen der Arbeitsbedingungen.
Konkrete Maßnahmen, die sich in der Praxis bewährt haben:
- Ergonomie-Workshops oder Online-Schulungen für Mitarbeitende im Homeoffice
- Individuelle Arbeitsplatzberatungen, auch per Video, durch Fachexperten
- Finanzielle Zuschüsse oder Leihgeräte für ergonomische Möbel und Arbeitsmittel
- Checklisten zur Selbstbewertung des Homeoffice-Arbeitsplatzes
- Regelmäßige Gesundheitstage mit Fokus auf Bewegung, Entspannung und Ergonomie
- Klare Regelungen zu Erreichbarkeit, Pausenzeiten und Arbeitsorganisation
Ein ganzheitlicher Ansatz verbindet körperliche Ergonomie mit psychischer Gesundheitsförderung. Unternehmen, die beides zusammendenken, schaffen nachhaltig gesündere Arbeitsbedingungen, auch außerhalb des Büros. Wer dabei einen strukturierten Rahmen sucht, findet im BGM Full-Service eine bewährte Möglichkeit, alle Maßnahmen koordiniert umzusetzen.
Wie die meisterleistung GmbH Unternehmen bei Ergonomie im Homeoffice unterstützt
Wir bei der meisterleistung GmbH unterstützen Unternehmen dabei, Ergonomie im Homeoffice nicht nur gesetzeskonform, sondern wirklich wirksam zu gestalten. Als erfahrener Full-Service-Anbieter für betriebliches Gesundheitsmanagement begleiten wir Sie von der ersten Analyse bis zur nachhaltigen Umsetzung.
Unser Leistungsangebot rund um Ergonomie und Homeoffice umfasst:
- Gefährdungsbeurteilungen inklusive psychischer Belastungen, auch für Homeoffice-Arbeitsplätze
- Ergonomie-Beratungen und Workshops, vor Ort oder digital, durch unser multidisziplinäres Expertenteam aus Physiotherapeuten, Sportwissenschaftlern und Psychologen
- Individuelle Arbeitsplatzanalysen und praxisnahe Handlungsempfehlungen
- Entwicklung eines maßgeschneiderten BGM-Konzepts, das Homeoffice-Mitarbeitende aktiv einbezieht
- Gesundheitstage und Seminare zu Ergonomie, Stressmanagement und gesunder Arbeitsorganisation
Ob kleines Unternehmen oder großer Konzern: Wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie wir Ihren Homeoffice-Arbeitsschutz auf ein neues Niveau heben können.